Kostenübernahme

Zuzahlungsregelung

Kostenübernahme der Krankenkassen

 

Logopädie wird als Heilmittel im Regelfall von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.

 

Die gesetzlichen Zuzahlungsregelungen sieht für Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr ein Zuzahlung von 10 Prozent zuzüglich einer Verordnungsgebühr von 10 Euro vor.

Es besteht die Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung. Informationen darüber erhalten Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.

 

Für die Behandlung benötigen Sie eine Heilmittelverordnung für die Sprachtherapie von ihrem Hausarzt, Neurologen, HNO-Arzt, Phoniater, Kinderarzt, Zahnarzt, Kieferorthopäden oder Internisten.
Privatpatienten benötigen ein Privatrezept.